Sie befinden sich hier: Home » Bürgerservice » Störfallschutz
 
Störfallschutz

Wir verbinden viel mit ihnen. Sie lösen Emotionen und Erinnerungen aus und ganze Industriezweige leben davon. Die Rede ist von Ortsnamen. Karibik steht für Urlaub, Monte Carlo für Reichtum und Wohlstand und Paris für Lebensfreude. Leider gibt es aber auch andere Synonyme. Wer Tschernobyl sagt, meint Kernkraftwerksunfall und wer den Ort Seveso zitiert, spricht eigentlich von Chemiekatastrophen. So unterschiedlich diese beiden Katastrophen auch waren, sie haben doch eine für das Schadensausmaß ganz entscheidende Gemeinsamkeit - die uninformierte und daher auch schutzlose Bevölkerung. Die Giftgaskatastrophe von Seveso war aber schließlich auch Auslöser für eine Wende im internationalen Katastrophenschutz. 1982 wurde von der Europäischen Gemeinschaft die erste Richtlinie zur besseren Beherrschung solcher Industrieunfälle erlassen. Ihr folgte 1996 eine neue und schärfere Regelung. Bezeichnenderweise werden diese Gesetzeswerke im internen Sprachgebrauch auch „Seveso I“ und „Seveso II“ genannt. Sie bilden letztendlich die Grundlage für eine darauf aufbauende österreichische Gesetzgebung.

 

Dabei verfolgt der Gesetzgeber immer stärker das Ziel, das Unfallrisiko durch umfangreiche Auflagen und strengere Kontrollen deutlich herabzusetzen und die möglichen Unfallfolgen durch eine bessere Information der Öffentlichkeit zu minimieren. Diese Informationspflicht kommt aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage primär den Betreibern solcher „gefahrengeneigten Anlagen“ zu. Der Inhalt dieser Informationen ist daher immer betriebsbezogen. Dem Trend der einschlägigen Gesetzgebung folgend, geht dieser Ratgeber aber bereits über den gesetzlichen Behördenauftrag hinaus. Er beinhaltet eine allgemeine vorsorgliche Information über Störfälle und wie man sich davor schützen kann. Keinesfalls sollen damit aber die Betriebe von ihrer Informationspflicht entbunden werden.

 

  • Eine kompakte Zusammenfassung zum Thema Störfallschutz finden Sie auf den folgenden Folien:

 

Mit freundlicher Genehmigung des Bundesministerium für Inneres, Abteilung Zivilschutz, Staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement, © http://www.bmi.gv.at/zivilschutz