Organisationsplan
Die Organisation der Feuerwehren in Niederösterreich ist im Wesentlichen in der "Dienstordnung der Freiwilligen Feuerwehren", die aufgrund § 40 des NÖ Feuerwehrgesetzes vom Landesfeuerwehrkommandanten erlassen wurde, geregelt.
Feuerwehrkommandant und Feuerwehrkommando (§ 6 Dienstordnung)
Dem Feuerwehrkommandanten obliegt die Vertretung und Führung der Feuerwehr. Er steht daher an der Spitze der Organisation. Zur Führung der Feuerwehr kann sich der Feuerwehrkommandant des Feuerwehrkommandos bedienen. Dieses besteht aus dem Feuerwehrkommandanten, dem (den) Feuerwehrkommandantstellvertreter(n) (FF Wampersdorf: ein Feuerwehrkommandantstellvertreter) und dem Leiter des Verwaltungsdienstes.
Fachchargen (§ 8 Dienstordnung)
Die Chargen der Feuerwehr werden vom Feuerwehrkommandanten ernannt und abberufen. Zur Instandhaltung von Ausrüstung und Geräten sind vom Feuerwehrkommandanten ein Zeugmeister und ein Fahrmeister zu ernennen. Weiters sind auch ernannte Feuerwehrmitglieder mit Verwaltungsdienstgraden, die nicht zum Feuerwehrkommando gehören, zu den Fachchargen zu zählen. Im Falle der FF Wampersdorf ist dies der Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes.
Eingeteilte Feuerwehrmänner (§§ 1 und 8 Dienstordnung)
Alle Feuerwehrmitglieder, die keine Funktionäre (Feuerwehrkommando) oder Chargen sind, haben die Bezeichnung "eingeteilte Feuerwehrmitglieder". Für den Einsatz und die hierfür erforderliche Ausbildung für Hilfeleistungen bei Bränden, Gefahren und Katastrophen ist die Feuerwehr in Gruppen und – sofern es der Mannschaftsstand zulässt - auch in Züge einzuteilen. Eine Gruppe besteht personell aus einem Gruppenkommandanten und mindestens acht Feuerwehrmitgliedern. Ein Zug besteht personell aus dem Zugskommandanten, dem Zugtrupp und mindestens zwei Gruppen. Bei der FF Wampersdorf sind die Feuerwehrmänner in 2 Züge und 4 Gruppen eingeteilt.
Feuerwehrjugend (§10 Dienstordnung)
Kinder und Jugendliche können in die Feuerwehrjugend einer Freiwilligen Feuerwehr aufgenommen werden. Sie sind im Rahmen der Feuerwehr in gesonderten Abteilungen als Feuerwehrjugend zu führen und auf den aktiven Dienst geistig und körperlich durch entsprechende Ausbildung und Übungen vorzubereiten. Diese Ausbildung umfasst eine feuerwehrfachliche Ausbildung, eine allgemeine Feuerwehrjugendarbeit, körperliche Ertüchtigung (Sport und sportliche Bewerbe) sowie Spiele zur Förderung der Kameradschaft.
Mitglieder in Reserve (§11 Dienstordnung)
Die Überstellung in die Reserve erfolgt bei Vollendung des 65. Lebensjahres, über Ansuchen von aktiven Feuerwehrmitgliedern mit mindestens 25 Dienstjahren, jedoch erst nach Vollendung des 50. Lebensjahres oder bei Verlust der notwendigen Eignung. Die Überstellung erfolgt durch den Feuerwehrkommandanten. Feuerwehrmitglieder des Reservestandes behalten das Recht zum Tragen der Uniform. Den Dienstgrad legt der Feuerwehrkommandant fest, wobei dieser nicht höher sein darf als der zuletzt innegehabte Dienstgrad. Feuerwehrmitglieder des Reservestandes können mit ihrer Zustimmung weiterhin zu zumutbaren Diensten herangezogen werden.
Die der Dienstordnung der Freiwilligen Feuerwehren zu Grunde liegende Aufbauorganisation der FF Wampersdorf ist im "Organisationsplan der FF Wampersdorf" dargestellt.